Geringere Gebühren an Geldautomaten

Lange wurde nur diskutiert und es dauerte einige Zeit, bis man sich auf Maßnahmen einigte. Ab dem 15. Januar müssen Kunden nun bei jeder Fremdabhebung über die anfallenden Gebühren informiert werden. Sollte der Kunde mit diesen nicht einverstanden sein, hat er die Möglichkeit, den Vorgang kostenfrei abzubrechen. Diese Kennzeichnung soll anhand eines Bildschirmdialoges erfolgen. Während der Übergangsphase soll aber auch ein deutlich sichtbar angebrachter Aufkleber auf dem Automaten ausreichend sein. Bis zum Sommer sollen die Gebühren jedoch an allen Automaten mittels Bildschirmdialog ersichtlich sein. Neben der neu eingeführten Kennzeichnungspflicht, für Gebühren an Fremdautomaten, einigten sich eine Reihe von Privatbanken nun darauf, eine einheitliche Obergrenze für Gebühren einzuführen, die fällig werden, wenn man an einem Automat einer anderen Bank Geld abhebt. Wie der Bankenverband mitteilte gilt ab dem 15. Januar an den rund 10.000 Geldautomaten der Privatbanken eine Gebührenobergrenze von 1,95 Euro. Bisher wurden Gebühren in Höhe von fünf Euro und mehr fällig. Für Sparkassen und Genossenschaftsbanken wurden bisher keine Obergrenzen festgelegt, hier liegen die Gebühren bei 5 Euro.

Haben Banken bereits vorher Abmachungen untereinander getroffen, die das kostenfreie Bargeldabheben an bestimmten Automaten ermöglichen, bleiben diese Absprachen weiterhin bestehen und das Geldabheben weiterhin kostenfrei. Davon betroffen sind beispielsweise Banken, die der “CashGroup“ oder dem “Cash Pool“ angehören. Die Änderungen an den bisherigen Gebührenregelungen fanden statt, weil das Bundeskartellamt bemängelte, dass die Gebühren teilweise zu hoch seien und zudem für den Kunden erst nach dem Geldabheben auf seinem Kontoauszug ersichtlich sind.

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